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Diese
Seite möchte über die Möglichkeiten des Freiwilligen
Sozialen Jahres informieren. Wenn Sie konkrete Fragen haben, wenden
Sie sich bitte an einen der Träger. Adressen finden Sie in der
Broschüre des Bundesministeriums für Jugend, welche Sie im
Service-Teil dieser Seite herunterladen können. Was
ist das Freiwillige Soziale Jahr? Welches sind die rechtlichen Grundlagen? Die rechtliche
Grundlage des Einsatzes ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz
(JFDG) vom 16. Mai 2008. Dieses Gesetz löst die Gesetze über
das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr
ab. Was tun die Freiwilligen? Die Freiwilligen sollen zur Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals eingesetzt werden. Sie übernehmen dabei Tätigkeiten, die nicht unbedingt von einer Fachkraft ausgeführt werden müssen. Dabei unterliegen sie den Anweisungen und der Aufsicht der Fachkräfte. Die beim Einsatz notwendigen Fachkenntnisse werden in der Einsatzstelle vermittelt. Die wöchentliche
Einsatzzeit der Freiwilligen entspricht derjenigen einer Vollzeitkraft
der Einsatzstelle. Der Einsatz kann im Teil- oder Schichtdienst erfolgen.
Überstunden sind mit Zustimmung des Trägers möglich und
müssen mit Freizeit ausgeglichen werden.
In einem Einführungsseminar werden die Freiwilligen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Begleitseminare bieten die Möglichkeit, sich mit den Erfahrungen der Helfertätigkeit auseinander zusetzen, sowie Probleme und deren Lösungen zu bearbeiten. Weiter werden konkrete Themen behandelt, die von den Seminarteilnehmern mit festgelegt werden. Auch Informationen und Anregungen für die persönliche Weiterbildung werden gegeben. Im Laufe
eines Jahres gibt es 25 Seminartage. Während dieser
Zeit sind die Freiwilligen vom Dienst in der Einsatzstelle freigestellt.
Monatlich erhalten die Helfer: 1. Taschengeld Für
die Dauer der Teilnahme am FSJ besteht daneben ein Anspruch auf Kindergeld,
Waisenrente und Ähnliches.
Die Helfer erhalten einen Jahresurlaub. |
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Service |
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Die
Informationsbroschüre
"Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr" beim Bundesministerium für Jugend herunterladen oder bestellen. |
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Hier
gibt es ein Verzeichnis von Organisationen, welche Dienste
im Ausland anbieten. Bitte beachten: In der Regel sind diese Dienste formal kein Freiwilliges Soziales Jahr! |
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Links: BAK-FSJ BFD JFDG-Gesetz |
Bundesarbeitskreis der Trägerverbände Bundesfreiwilligendienst Wortlaut des Gesetzes |
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Alle Angaben
sind mit bestem Wissen erstellt. Eine Gewähr kann dennoch nicht übernommen
werden. Die Rechtsprechung will es so: Für Links wird keine Verantwortung übernommen. |
Letzte
Aktualisierung: 8. Januar 2012 |
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